Datenschutzordung

Datenschutzverordnung
Kleeblatt Rheine e.V.

Datenschutzordnung 

des Kleeblatt Rheine e.V. im Bürgerschaftliches Engagement 

§ 1 Allgemeines Grundlage 

für diese Datenschutzordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. Nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet sich das Kleeblatt, die Speicherung personenbezogener Daten möglichst sparsam und transparent vorzunehmen und dem Datenschutz sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfassend Rechnung zu tragen. 

§ 2 Datenerhebung und -verwendung 

Das Kleeblatt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder. Die angegebenen persönlichen Daten werden nur für die Übersendung der gewünschten Veröffentlichungen/ Informationen oder für die explizit genannten anderen Zwecke verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt das Kleeblatt folgende Mitgliederdaten auf: Organisationsname, Name, Vorname und Funktion der Hauptansprechpartnerin/ des Hauptansprechpartners, postalische Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Logo, E-Mail- und Webadresse sowie Bankverbindung (bei Lastschriftverfahren der Beiträge). Diese Informationen werden im vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Kleeblatt grundsätzlich nur erhoben, sofern sie für die Erfüllung des Vereinszwecks nach Maßgabe der Satzung erforderlich sind (z. B. für die Öffentlichkeitsarbeit) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Nutzung entgegensteht. 

§ 3 Datensicherheit 

Alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Geschäftsstelle des Kleeblatt oder aufgrund ihrer Funktionen im Verein mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind zuvor durch eine Datenschutzordnung des Kleeblatt │ Seite 2 von 3 entsprechende Erklärung auf die Einhaltung des Datengeheimnisses und der Datenschutzordnung zu verpflichten. 

§ 4 Datengebrauch 

Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an den SprecherInnenrat und an Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Für die Mitgliederbetreuung, für die Öffentlichkeitsarbeit und die Kooperation mit anderen Verbänden sowie zu sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen führt die Geschäftsstelle des Kleeblatt Verzeichnisse von Kontaktpersonen, deren Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) ohne vorherige Rückfrage an Interessierte weitergegeben werden dürfen. Eine Weitergabe personenbezogener Mitgliederdaten an Dritte außerhalb der hier beschriebenen Fälle setzt die vorherige Zustimmung der Betreffenden/ des Betreffenden voraus. 

§ 5 Einverständnis und Rechte 

der Mitglieder Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Vereinssatzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu ihrer/ seiner Person gespeicherten Daten, deren EmpfängerInnen und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. 

§ 6 Mitgliederaustritt 

Nach der Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten aus dem aktuellen elektronischen Mitgliederverzeichnis gelöscht, sobald alle Verbindlichkeiten (z. B. ausstehende Beitragsforderungen) geklärt sind. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Mitgliedern nur zu Archivzwecken und gemäß den steuergesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. 

Datenschutzordnung des Kleeblatt │ Seite 3 von 3 

Nichtmitglieder können jederzeit die Löschung der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. 

Rheine, 18. Januar 2017 

Heinrich Annas

1. Vorsitzender des Kleeblatt Rheine e.V.

Kleeblatt Rheine e.V. - Humanitäre Hilfe - Freiheit - Gerechtigkeit - Menschenwürde

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